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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87 |
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OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08.06.1988 - 5 A 155/87 (https://dejure.org/1988,9120)
OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 08. Juni 1988 - 5 A 155/87 (https://dejure.org/1988,9120)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Beamtenverhältnis; Beamter; Probezeit; Entlassung; Arbeitsleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Anhörung; Mitbestimmungsrecht; Personalrat
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beamtenverhältnis; Beamter; Probezeit; Entlassung; Arbeitsleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Anhörung; Mitbestimmungsrecht; Personalrat
- Wolters Kluwer
Beamtenverhältnis; Beamter; Probezeit; Entlassung; Arbeitsleistung; Einstweiliger Rechtsschutz; Anhörung; Mitbestimmungsrecht; Personalrat
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 04.06.1987 - 11 A 155/86
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87
- BVerwG, 12.09.1988 - 2 C 35.88
- BVerwG, 31.05.1990 - 2 C 35.88
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61
Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87
Hierbei handelt es sich um einen internen Vorgang bei der Willensbildung des zur Mitbestimmung berufenen Bezirkspersonalrats, der die Rechtmäßigkeit der angefochtenen Entlassung nicht berührt (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.9. 1962 - II C 164.61 -, ZBR 1963, 213). - BVerwG, 10.06.1988 - 2 B 84.88
Entlassung - Probebeamter - Niedersachsen - Personalrat - Zustimmung - Gegenstand …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87
An dieser Auffassung hat der Senat in seinen Urteilen vom 25. April 1978 - V OVG A 185/76 (V - 5099) und vom 10. April 1988 - 5 OVG A 179/86 - 5 - 7749 (nicht rkr., die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wird beim BVerwG unter dem Az. 2 B 84.88 geführt) festgehalten. - OVG Rheinland-Pfalz, 07.11.1984 - 2 A 134/83
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87
Allerdings wird von der Rechtsprechung (vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 7.11.1984 - 2 A 134/83 -, DVBl 1985, 461; s. auch Hess. VGH, Beschl. v. 3.2. 1984 - 1 TH 48/83 -, DÖD 1985, 43) gefordert, daß der Dienstherr sich innerhalb oder zumindest unverzüglich nach Beendigung der Probezeit aus Gründen der Rechtssicherheit und der Fürsorge für den Probebeamten darüber schlüssig zu werden hat, ob das Ergebnis der Probezeit in jeder Hinsicht so zu bewerten ist, daß es eine nunmehr unbefristete Übernahme des Beamten in den Staatsdienst rechtfertigt. - VGH Hessen, 03.02.1984 - 1 TH 48/83
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 08.06.1988 - 5 A 155/87
Allerdings wird von der Rechtsprechung (…vgl. OVG Koblenz, Urt. v. 7.11.1984 - 2 A 134/83 -, DVBl 1985, 461; s. auch Hess. VGH, Beschl. v. 3.2. 1984 - 1 TH 48/83 -, DÖD 1985, 43) gefordert, daß der Dienstherr sich innerhalb oder zumindest unverzüglich nach Beendigung der Probezeit aus Gründen der Rechtssicherheit und der Fürsorge für den Probebeamten darüber schlüssig zu werden hat, ob das Ergebnis der Probezeit in jeder Hinsicht so zu bewerten ist, daß es eine nunmehr unbefristete Übernahme des Beamten in den Staatsdienst rechtfertigt.